Unsere Schule - wichtige Informationen
Sekretariat
Sekretärin: Frau Ulrike Kirchner
(Bürozeiten: Mittwochs und donnerstags 8:00 bis 11 :00 Uhr)
Unterrichtszeiten
| Betreuung | 07:15 - 08:00 Uhr | ||
| 1. Stunde | 08:00 - 08:45 Uhr | ||
| 2. Stunde | 08:45 - 09:30 Uhr | ||
| Frühstückspause | 09:30 - 09:40 Uhr | ||
| große Pause | 09:40 - 10:00 Uhr | ||
| 3. Stunde | 10:00 - 10:45 Uhr | ||
| 4. Stunde | 10:50 - 11 :35 Uhr | ||
| 5. Stunde | 11:40 - 12:25 Uhr | ||
| 6. Stunde | 12:35 - 13:20 Uhr | ||
| Betreuung Unterrichtsende | bis 14:00 Uhr | ||
Aufsicht vor dem Unterricht
Vor dem Unterricht ist erst ab 7:45 Uhr eine Aufsicht auf dem Schulhof.
Krankmeldung
Die Eltern melden das Fehlen ihres Kindes bereits am ersten Tag (telefonisch oder durch ein Nachbarkind). Eine schriftliche Entschuldigung reicht das Kind nach. Bei längerem Fehlen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Folgende Krankheiten müssen der Schule sofort gemeldet werden:
- Diphtherie
- Keuchhusten
- Kopfläuse
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Scharlach
- Windpocken
- Meningitis
- Influenza A H1 N1 ("Schweinegrippe")
Beurlaubungen
Eine Schülerin/ ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen (z. B. Kuraufenthalt) auf Antrag der Eltern vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung sollte rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien darf eine Schülerin!ein Schüler nicht beurlaubt werden.
Sprechzeiten
Jede Lehrerin und die Schulleiterin bieten nach vorheriger telefonischer Absprache zusätzliche Sprechzeiten an. Vor dem Unterricht und in den Pausen ist eine ausführliche Beratung nicht möglich.
Sportbefreiungen
Kann ein Kind nicht am Sport und! oder Schwimmunterricht teilnehmen, teilen die Eltern dies der Sportlehrerin schriftlich mit. Ist abzusehen, dass ein Kind länger als zwei Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Unfallmeldung
Die Kinder sind während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg über die Schule versichert. Schulunfälle müssen umgehend gemeldet werden, wir leiten sie an den Gemeindeversicherungsverband Westfalen-Lippe weiter. Formulare sind im Büro erhältlich.
Schulordnung
In jeder Klasse hängt unsere Schulordnung aus. Sie regelt das gemeinsame Leben und Lernen in unserer Schule. Den Eltern wurde sie auf dem ersten Elternabend vorgestellt.
Schulbücher
Einige Bücher (z. B. Lesebuch, Sprachbuch) sind Eigentum der Schule. Wird ein neues Buch beschädigt, muss es ersetzt werden. Bei gebrauchten Büchern muss eine anteilige Erstattung erfolgen. Alle Bücher sollten mit einem Umschlag versehen werden.
Schulweg
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Radfahrprüfung (Klasse 4) darf ein Kind alleine mit dem Rad zur Schule kommen. Vorher ist das Radfahren nur mit einer Begleitperson erlaubt.