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Schulpflegschaft

Montag, den 29. März 2010 um 13:48 Uhr | Geschrieben von: Wolfgang Marienfeld | PDF Drucken E-Mail

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, die stimmberechtigt sind und ihre Vertreter als beratende Teilnehmer. Diese wählen zu Beginn des Schuljahres aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertreter/innen. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der ganzen Schule. Der/die Schulpflegschaftsvorsitzende ist Gesprächspartner aller Eltern und Lehrer, sowie des/der Schulleiters /Schulleiterin. Er/Sie vertritt bei allen offiziellen Anlässen die Eltern der Schule. Die Schulpflegschaft wählt die 5 Elternvertreter für die Schulkonferenz, wobei die/der Vorsitzende automatisch gewählt ist. Die Schulpflegschaft wählt außerdem bis zu 4 Elternvertreter für jede Fachkonferenz.

Im Schuljahr 2011/2012 leiten die Geschicke der Schulpflegschaft:

1. Vorsitzende Frau Christiane Jäger-Dohmann Tel.: 05258/ 21133
Stellvertreterin Frau Anja Jäger

Tel.: 05258 / 3446

 

Schulkonferenz

Mitglieder der Schulkonferenz sind im Allgemeinen Lehrer, Eltern und Schüler (an Grundschulen im Verhältnis 1:1:0). Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule und entscheidet z. B. über Verteilung des Unterrichts (etwa die Rangfolge der Sprachen oder naturwissenschaftlichen Fächern), Einführung von Lernmitteln und Konzepte der Klassenfahrten. Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im §65 des Schulgesetzes umfassend geregelt. Die Beschlüsse der Schulkonferenz sind rechtlich bindend.

Im Schuljahr 2011/2012 sind auf Elternseite in der Schulkonferenz vertreten:

Frau Anja Jäger, Frau Miriam Reimann, Frau Carolina Muschallik

Aktualisiert (Montag, den 19. Dezember 2011 um 09:22 Uhr)

 

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